{"id":29247,"date":"2021-12-08T09:22:04","date_gmt":"2021-12-08T08:22:04","guid":{"rendered":"https:\/\/php8.plastv.de\/?p=29247"},"modified":"2021-12-08T09:22:04","modified_gmt":"2021-12-08T08:22:04","slug":"umsetzung-der-novelle-des-verpackungsgesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/plas.tv\/?p=29247","title":{"rendered":"Umsetzung der Novelle des Verpackungsgesetzes"},"content":{"rendered":"<p>Kunden der RIGK profitieren von umfangreicher Unterst\u00fctzung<\/p>\n<p><em>Die Novelle des Verpackungsgesetzes bringt zus\u00e4tzliche Verpflichtungen im Umgang mit Industrie-, Transport- und Gewerbeverpackungen. \u00a9Shutterstock\/beeboys\/RIGK<\/em><\/p>\n<p>Seit dem 03. Juli 2021 ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft und bringt zus\u00e4tzliche Verpflichtungen im Umgang mit Industrie-, Transport- und Gewerbeverpackungen. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen mit Bu\u00dfgeldern von bis zu 100.000 EUR geahndet werden. Umso wichtiger ist es, sich jetzt auf den aktuellen Stand zu bringen und die neuen Regeln zu verstehen und umzusetzen. Kunden der RIGK sind hier in einer guten Ausgangsposition, denn die Erfordernisse sind durch den Anschluss an deren R\u00fccknahmesystem f\u00fcr die dort lizenzierten Verpackungen bereits erf\u00fcllt. Wo dies nicht der Fall ist, z.B. bei Transport- oder anderen Verpackungen, die RIGK noch nicht gemeldet sind, bietet das Unternehmen seinen Kunden die Beratung zur Erf\u00fcllung der Anforderungen als Dienstleistung an.<\/p>\n<p>Das Verpackungsgesetz regelt, dass auch Industrie- und Gewerbeverpackungen sowie Transportverpackungen zur\u00fcckgenommen und verwertet werden m\u00fcssen. F\u00fcr Hersteller oder Verk\u00e4ufer verpackter Industrie- bzw. Gewerbeprodukte ergeben sich aus der Novelle eine Informations-, eine Nachweis-, eine Registrierungs- \u00a0sowie eine Finanzierungspflicht.<\/p>\n<p>Die <strong>Informationspflicht<\/strong> gilt bereits seit dem 03. Juli 2021. Sie beinhaltet, dass Endverbraucher von Verpackungen beim Verkauf \u00fcber die M\u00f6glichkeit zur deren R\u00fcckgabe informiert werden m\u00fcssen. Mit dem Anschluss an das R\u00fccknahmesystem der RIGK tragen die lizenzierten Verkaufsverpackungen das RIGK-Logo. Beim Anfall der Leerverpackung weist dies gut erkennbar auf die R\u00fcckgabem\u00f6glichkeit hin. RIGK-Kunden geben den Service in der Regel bereits jetzt \u00fcber Kundeninformation auf der Website, Lieferpapieren oder Flyern an die gewerblichen Endverbraucher weiter.<\/p>\n<p>Die <strong>Nachweispflicht<\/strong> verpflichtet Hersteller von Produkten und diejenigen, die sie weiter vertreiben, ab Anfang 2022 zur Dokumentation der Art, des Materials und der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Auch die Erf\u00fcllung der R\u00fccknahmepflicht muss dann nachweisbar dokumentiert werden. Die RIGK erfasst und dokumentiert die Daten und erstellt f\u00fcr ihre Kunden eine geeignete und gepr\u00fcfte Dokumentation, die zur Vorlage bei den zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden genutzt werden kann.<\/p>\n<p>Ab Mitte 2022 gilt die erweiterte <strong>Registrierungspflicht<\/strong> auch f\u00fcr Industrie- und Gewerbeverpackungen. Hersteller und Vertreiber der Produkte sind dann verpflichtet, sich im LUCID-System der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einzutragen. Dieses wird gerade erstellt. Es erg\u00e4nzt das bereits seit 2019 bestehende LUCID-System, in dem sich Hersteller und Vertreiber in einem dualen System beteiligungspflichtiger Verpackungen registrieren m\u00fcssen. Zu hinterlegen sind der Name des Unternehmens, die Packmitteltypen und die vertriebenen Marken. RIGK-Lizenznehmer melden bereits j\u00e4hrlich die Packmitteltypen an das R\u00fccknahmesystem. Im gleichen Zug k\u00f6nnen sie ohne Mehraufwand auch die nun geforderten Angaben zu den Verkaufs-, Um- und Transport- sowie Gefahrstoffverpackungen an die ZSVR \u00fcbermitteln. RIGK wird ihre Kunden bei der Umsetzung der Registrierungspflicht unterst\u00fctzen, auch wenn diese von dem verpflichteten Hersteller selbst wahrzunehmen ist und nicht auf einen Dritten delegiert werden kann.<\/p>\n<p>Im Rahmen der <strong>Finanzierungspflicht<\/strong> m\u00fcssen alle Hersteller und Vertreiber verpackter Produkte die R\u00fccknahme ihrer Verpackungen ebenfalls ab Mitte 2022 finanziell und organisatorisch sicherstellen. F\u00fcr Kunden der RIGK hat diese Regelung keine weiteren Auswirkungen, denn sie erf\u00fcllen diese Verpflichtungen, weil sie RIGK mit dem Anschluss an ein R\u00fccknahmesystem mit der Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung beauftragt haben und dies entsprechend finanzieren.<\/p>\n<p><strong>\u00dcber RIGK<\/strong><\/p>\n<p>Als zertifizierter Fachbetrieb f\u00fcr den Betrieb von Sammelsystemen zur R\u00fccknahme und Verwertung von industriellen und gewerblichen Verpackungen und Kunststoffen organisiert die 1992 gegr\u00fcndete RIGK GmbH die R\u00fccknahme von gebrauchten, leeren Verpackungen und Kunststoffen und sorgt f\u00fcr deren sichere und nachhaltige Verwertung. Dar\u00fcber hinaus ber\u00e4t das Unternehmen bei der Entwicklung individueller Verwertungs- und Recyclingl\u00f6sungen. International ist RIGK in Rum\u00e4nien vertreten (www.rigk.ro) und f\u00fchrt dort ebenfalls die R\u00fccknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen und Kunststoffe durch. Die Gesellschafter der RIGK GmbH sind namhafte Hersteller von Kunststoffen und Verpackungen. Seit 2006 ist die RIGK GmbH Mitglied der EPRO und hat dort die Arbeitsgruppe zur Verwertung von landwirtschaftlichen Kunststoffabf\u00e4llen gegr\u00fcndet. RIGK ist Gastgeber des Internationalen Recyclingforums in Wiesbaden. Die Wiesbadener RIGK ist Gesellschafter von plastship (www.plastship.com), dem Betreiber der Online-Plattform zur Erschlie\u00dfung neuer M\u00e4rkte f\u00fcr recycelten Kunststoff.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 03. 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