Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes behindert Investitionen

Zur Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes sagt Ulrich Ackermann, Abteilungsleiter Außenwirtschaft im VDMA:

„Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung die Einwände der Industrie weitgehend ignoriert hat und das Außenwirtschaftsgesetz noch einmal verschärft. Wer in der aktuell schwierigen Lage der Weltwirtschaft Investitionen aus Drittländern erschwert, setzt ein völlig falsches Signal. Wenn Deutschland seine industrielle Basis langfristig erhalten will, muss ausländisches Kapital ins Land fließen. Umgekehrt benötigen aber auch deutsche Unternehmen den Zukauf von ausländischem Know-how, um wettbewerbsfähig zu bleiben – hier sind gegenseitig offene Investitionsmärkte unverzichtbar. Die Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz behindert diese Offenheit. Eine entsprechende Prüfung ist nur unter sehr engen Sicherheitsaspekten gerechtfertigt, die das existierende Gesetz längst abdeckt.

Natürlich müssen die Risiken für Gesellschaft und Staat minimiert werden, wenn die Betreiber kritischer Infrastrukturen unzuverlässig sind und so die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen und Unternehmen bedrohen. Diese Risiken müssen aber dort bekämpft werden, wo die Regeln für alle Investoren, unabhängig von ihrer Nationalität, gelten – das Außenwirtschaftsgesetz ist dafür der falsche Ansatz. Und der ,unerwünschte‘ Transfer tatsächlich sicherheitsrelevanter Technologien wird im Rahmen der bereits existierenden Exportkontrollvorschriften verhindert.“