AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Plas.TV GmbH – eine Marke der
Marschall Medien Gruppe GmbH
Joseph-Baur-Straße 8
Businesspark 86316 Friedberg

Geschäftsführender Gesellschafter: Prof. Dr. Hans-Josef Endres, Guido Marschall
HRB 28075 Augsburg

Übersicht:

01. Allgemeines/Vertragsabschluss
02. Preise und Zahlungsbedingungen
03. Fertigstellungs- und Lieferfrist
04. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
05. Eigentumsvorbehalt
06. Gewährleistung/Haftungsausschluss
07. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Verträgen
08. Sonstige Schadensersatzansprüche
09. Verwendung von Kundendaten
10. Nutzungs- und Verwertungsrechte
11. Versicherung
12. Produktabnahme
13. Pflichten des Auftraggebers
14. Sonstige Vereinbarungen
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Geltungsbereich

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen und Produktbeschreibung sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Leistungen und Produkte behalten wir uns Änderungen in der Ausführung gegenüber den in unserem Angebot gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Leistungen beeinträchtigt wird. Insoweit ist die Plas.TV GmbH auch zu Änderungen der
Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Kunden zur bestmögliche Auftragserledigung zumutbar ist.

1.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können bei einer späteren Auftragserteilung um 5% über- bzw. unterschritten werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.

1.5 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

1.6 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Plas.TV GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Leistung gelten die Angebotspreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder der Fertigstellung der Leistung.

2.2 Preisänderungen, die sich aufgrund von Änderungen am Leistungsumfang ergeben, bleiben vorbehalten und treffen den Abnehmer, sofern er diese zu verantworten hat.

2.3 Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und  im Falle von
Hardware-Produkten wie DVDs, CDs, Fotobücher etc., zuzüglich Kosten für Verpackung und Versand.

2.4.  Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

2.5 Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtleistung haften wir nicht.

2.6 Nimmt der Kunde die in seinem Auftrag produzierte Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis zu verlangen, sofern die Leistung von uns erbracht wurde. Die pauschale Entschädigung mindert sich im Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.7 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Fertigstellungs- und Lieferfrist
Alle angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich von uns eingehalten.

3.1 Verbindliche Fertigstellungstermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn die betreffende Leistung vor Fristablauf abgesandt wird oder eine Benachrichtigung der Abholbarkeit erfolgt, sofern Abholung vereinbart ist. Im Falle von Online-Produkten gilt die Frist als eingehalten, sofern eine Online-Stellung fristgemäß durch die Plas.TV GmbH durchgeführt wurde. Diese bezieht sich auf die Bereitstellung der
Daten auf unseren Servern bzw. Internetseiten.

3.2 Die Fertigstellungs- oder Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3 Alle vereinbarten Fertigstellungs- und Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4 Die Fertigstellungs- und Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere von uns nicht zu vertretenen Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung, mangelnder Verfügbarkeit von Internetressourcen in unserem Hause oder durch Drittanbieter (Internetprovider) sowie durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerungen sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate ab Wegfall des Lieferhindernisses. Die Haftung der Plas.TV GmbH für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenen Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

3.5 Geraten wir in Verzug mit der Fertigstellung und/oder Lieferung, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

4.1 Wir sind zu Teillieferungen und -fertigstellung berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen und -Fertigstellungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Leistungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teilleistungen zurückzuweisen.

4.2 Eine etwaige Versandart, den Versandweg inkl. Online-Versand von Daten und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Daten von der Plas.TV GmbH online versendet bzw. die Sendung mit den Liefergegenständen unser Haus verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt. Auf schriftliches Verlangen versichern wir die Ware auf Kosten des Kunden. Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr bei Übergabe der Ware auf den Kunden über. Dies gilt im Falle von Datendownloads von unseren Datenservern ab dem Zeitpunkt, an dem wir dem Kunden die Abholung der Daten anbieten bzw. avisieren.

4.4 Bei der Zusendung oder persönlichen Überbringung von Warengegenständen und anderen Teilen an die Plas.TV GmbH,  trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der Plas.TV GmbH sowie sämtliche anfallenden Transportkosten. Bei selbst gebrachten Waren bleibt das Transportrisiko bis zur Übergabe beim Kunden.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an unseren Filmproduktionen- und allen damit verbundenen Leistungen sowie ggf. erstellten Kaufsachen wie DVDs, CDs oder Fotobüchern bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers oder Auftraggebers sind wir berechtigt, die Kaufsache  zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offenen Forderungen um 20 % so wird die
Plas.TV GmbH auf Verlangen des Bestellers oder Auftraggebers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 20% hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

5.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde bzw. Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, diese Angriffe weitestmöglich abzuwehren und auf das Eigentum der Plas.TV GmbH hinzuweisen.

5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Leistungen oder Daten (z.B. Videodateien) durch den Besteller wird stets von uns vorgenommen. WerdenLeistungen oder die Daten mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware oder Software zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Leistung und die Produkte der Plas.TV GmbH im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder weiterzugeben, sofern ihm dafür die Nutzungsrechte schriftlich durch die Plas.TV GmbH eingeräumt wurden. In diesem Fall hat ein eindeutig erkennbarer Quellen-Nachweis mit Hinweis auf die Plas.TV GmbH zu erfolgen. Zuwiderhandlungen können durch Schadensersatzforderungen geahndet werden.

6. Gewährleistung / Haftungsausschluss

6.1 Wir gewährleisten, dass die von uns erbrachten Leistungen bzw. Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für alle von uns gelieferten Hardware-Produkte wie DVDs, CDs oder Fotobücher, allerdings maximal in Höhe des Warenwertes. Eine Gewährleistung auf Datenprodukte wie Filmproduktionen oder damit verbundene
Mediendienstleistungen ist ausgeschlossen.

6.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Verarbeitung von Daten mittels Softwareprodukten und Systemen, die nicht unserer Kontrolle unterliegen.

6.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Programmiertätigkeiten an bzw. mit unseren Daten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.

6.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

6.5 Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Leistung oder der Daten bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung berechtigt.

6.6 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.7 Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Vertrags- oder Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht, sie gilt ebenfalls nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

6.8 Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die dem Produzenten vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der Plas.TV GmbH auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verlorengegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet die Plas.TV GmbH wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet die Plas.TV GmbH nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt.

7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Aufträgen

7.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bzw. Auftraggebers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Leistungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheit abhängig machen.

7.2 Wenn aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat wir vom Vertrag zurücktreten, die vereinbarte Leistung nicht ausgeführt wird bzw. ein Rücktritt seitens des Kunden besteht, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn die Kosten zu erstatten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro Veranstaltung / Produktion in Prozenten des Gesamtauftragsvolumens:
– bis zum 30. Kalendertag vor Veranstaltung 20%
– bis zum 20. Kalendertag vor Veranstaltung 50%
– ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltung 80%
– ab dem 3. Kalendertag vor Veranstaltung 100%
Entstandene Kosten wie Porto-, Telefon-, Bearbeitungskosten u.a. werden im Falle einer Stornierung darüber hinaus separat in Rechnung gestellt.

8. Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die Plas.TV GmbH nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Offensichtliche Druck-, Rechen- und Rechtschreibfehler berechtigen die Plas.TV GmbH zur Anfechtung des Vertrages.

9. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Bezüglich etwaiger Daten, die uns auf kundeneigenen Datenträgern zugänglich sind, sind wir zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

10. Nutzungs- und Verwertungsrechte

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (Internet, CD-Rom, Schulungen usw.) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Die Plas.TV GmbH hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

11. Versicherung

Alle der Plas.TV GmbH übergebenen Gegenstände oder Materialien werden nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines eingereichten bzw. zur Verfügung gestellten Materials Sorge zu tragen.

12. Produktabnahme

Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme durch den Kunden statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden der Plas.TV GmbH eventuelle Änderungswünsche schriftlich mitgeteilt. Diese Änderungen werden vom Auftragnehmer kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Die gewünschten Änderungen werden durch die Plas.TV GmbH kurzfristig durchgeführt und anschließend erneut zur Freigabe präsentiert. Alle darüber hinaus gewünschten Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen oder Retusche-Arbeiten, werden die entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist die Plas.TV GmbH nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihr das im Rahmen ihres Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

13. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben:

a) Produktionserweiterungen
b) Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.

14. Sonstige Vereinbarungen

14.1 Der Auftraggeber trägt, sofern nicht anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die die Plas.TV GmbH im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, das Delkredere. Derartige Aufträge sind mit dem Auftraggeber im Vorhinein abzustimmen.

14.2 Die Plas.TV GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber dies bei der Auftragserteilung nicht explizit untersagt.

14.3 Die Plas.TV GmbH verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung ihrer Produktionstätigkeit, das ihr vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben.

14.4 Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren.

14.5 Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender oder vergleichbarer Urheberhinweis angefügt: „Eine Produktion von automanager.TV“

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Geltungsbereich

15.1 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Augsburg vereinbart.

15.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel und Scheckklagen, der Standort Augsburg vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15.4 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der Plas.TV GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) als zwingend vereinbart.

15.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, falls individuell anders vereinbart.

Stand: 12.08.2013