Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) warnt vor der vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplanten Steuer auf Kunststoffverpackungen. Dem Entwurf zufolge soll ab dem 1. Juli 2027 auf Folien sowie bestimmte industrielle Vorprodukte und Verpackungsmittel je Tonne Kunststoff 550 Euro anfallen. Nach Berechnungen des GKV würde die Steuer viele mittelständische Betriebe in ihrer Existenz bedrohen und bis zu 40.000 Arbeitsplätze in Deutschland kosten. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, dem Vorschlag nicht zuzustimmen.
Steuerpflichtig ist nach dem Entwurf, wer in Deutschland Folien, diverse dünnwandige industrielle Halbzeuge sowie bestimmte Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil herstellt – unabhängig davon, ob daraus später Verpackungen werden. Die Steuer ist auch nicht auf Konsumverpackungen be-schränkt, sondern betrifft auch Industrie- und Gewerbeverpackungen sowie Mehrweglösungen. Der Steuersatz von 550 Euro je Tonne entspricht etwa 30 Prozent des Materialpreises. Je nach Materialanteil werden Verpackungen damit um 20 bis 50% teurer. Die Kosten dafür trägt der Endverbraucher – das ist im Vorschlag ausdrücklich vorgesehen.
Steuer benachteiligt deutsche Unternehmen
„Die Plastiksteuer trifft einseitig Unternehmen, die in Deutschland Verpackungsmate-rialien aus Kunststoff produzieren und damit auch ihre Kunden, während verpackte Importware steuerfrei bleibt. Ein in Deutschland abgefüllter Joghurt wäre beispielsweise steuerpflichtig, ein importierter Joghurt aus dem Ausland nicht. Deutsche Her-steller und Abfüller zahlen damit auch für die Verpackungsabfälle importierter Waren. Das ist Sabotage am Wirtschaftsstandort Deutschland“, kritisiert Georg Pescher, Vizepräsident des GKV und Geschäftsführer der ALPLA – Werke Lehner GmbH & Co KG.
Für einen größeren Hersteller würde die Steuer etwa 20 Prozent seines Umsatzes und rund 40 Prozent seiner Wertschöpfung ausmachen. Die Steuer ist monatlich an-zumelden und am 20. des Folgemonats fällig, lange bevor Kunden ihre Rechnungen bezahlen. „Kaum ein mittelständisches Unternehmen kann eine solche Last vorfinan-zieren. Nach den Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis gehen wir davon aus, dass viele Unternehmen durch die Steuer unmittelbar in ihrer Existenz gefährdet sind“, so Pescher. „Die Plastiksteuer gefährdet bis zu 40.000 Arbeitsplätze im Mittelstand und kostet die öffentlichen Kassen am Ende mehr, als sie einbringt.“
Volkswirtschaftlich ein Verlustgeschäft
Nach Berechnungen des GKV summieren sich Arbeitslosengeld und entfallende So-zialbeiträge aufgrund der Arbeitsplatzverluste auf rund 1,44 Milliarden Euro pro Jahr – und damit in etwa auf die Höhe der erwarteten Einnahmen. Hinzu kommen Ausfälle bei Gewerbe-, Körperschaft- und Lohnsteuer. Der GKV hält die Aufkommensschät-zung des BMF zudem für zu hoch, weil auch die Verpackungen der importierten Waren mit eingerechnet wurden, und erwartet höchstens 1 Milliarde Euro.
Aufwändig und kaum kontrollierbar
Für den Vollzug sieht der Entwurf 788 neue Stellen beim Zoll vor – Experten gehen von bis zu 2.000 neuen Stellen aus. Dadurch würden die Vollzugskosten von mehr als 100 Mio. Euro auf etwa 250 Mio. Euro steigen. Gleichwohl sind nur rund 900 Außenprüfungen auf rund 47.175 Anzeigen pro Jahr vorgesehen. Rechnerisch käme eine Prüfung nur etwa alle 50 Jahre auf ein Unternehmen zu.
„Trotz des enormen Vollzugsaufwands wird die Steuer kaum kontrollierbar sein, weil sie auf der Selbstanzeige des Steuerpflichtigen beruht. Für den größten Teil der Wa-renströme, den Bezug aus der EU, fehlt jeder Kontrollpunkt an der Grenze. Es droht ein strukturelles Vollzugsdefizit zulasten inländischer Hersteller“, sagt Hendrik Johannink, Vizepräsident des GKV und Geschäftsführer der Ringoplast GmbH.
Ökomodulierung statt Plastiksteuer
Eine Steuer, die heimische Hersteller und Abfüller belastet, Importe begünstigt und kaum kontrolliert werden kann, verfehlt aus Sicht des GKV ihr fiskalisches wie ihr ökologisches Ziel. Wirksamer und günstiger wäre es, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz über eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte im künftigen Verpackungs-durchführungsgesetz zu fördern.











