BUERGOFOL erhöht Recyclat-Anteil wichtiger Verpackungsfolien

Die BUERGOFOL GmbH mit Hauptsitz im niederbayerischen Siegenburg, ein namhafter und innovativer Hersteller und Veredler von Folien, erhöht den Recyclat-Anteil wichtiger Lebensmittelverpackungsfolien auf Basis APET (amorphes Polyethylenterephthalat) bei Monofolien auf fast bis zu 100 %. Das Recyclat stammt aus Post Consumer Ware, wie etwa Bottle-Flakes. Es wird am Standort Ingolstadt mit hochmodernen Recyclinganlagen von EREMA mit der VACUREMA® Technologie in house aufbereitet, wodurch das APET-Recyclat (im Gegensatz zu Regranulat) als R-PET lebensmittelkonform wird – eine Eigenschaft, die für den Handel Voraussetzung für die Verwendung ist.

Zur Herstellung von tiefziehfähigen Verbundfolien verwendet BUERGOFOL die hauseigenen Hochbarrierefolien und verbindet diese durch Thermokaschierung, ohne Verwendung eines Klebers, mit den hoch Recyclat-haltigen APET-Monofolien, was zur erheblichen Verbesserung der Recyclingfähigkeit führt.

Aufgrund des dominierenden Gewichts der APET-Folien mit hohem Recyclat-Anteil liegt der Gesamt-Recyclat-Anteil bei den Verbundfolien und daraus hergestellter MAP-Verpackungen (Modified Atmosphere Packaging) üblicherweise über 70 % und höher.

Hintergrund für diesen neuen Vorstoß von BUERGOFOL ist das Neue Verpackungsgesetz, das in Deutschland am 01.01.2019 in Kraft tritt.

Dort ist in §21 geregelt, dass die Dualen Systeme verpflichtet sind, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können (Absatz 1), und die Verwendung von Recyclaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern (Absatz 2).

Die Zielrichtung der Branche und des Handels ist derzeit noch uneinheitlich: Während sich viele Unternehmen um die Verbesserung der Recyclingfähigkeit nach §21 (1) VerpackG bemühen, fokussiert sich die BUERGOFOL GmbH vor allem auf die Erhöhung des Recyclat-Anteils bei ihren Folien nach §21 (2) VerpackG und beachtet dabei auch die Recyclingfähigkeit. Denn ohne Einsatzmöglichkeiten für Recyclat bedarf es keines Recyclings und keiner Verbesserung der Recyclingfähigkeit.

 

Quelle: BUERGOFOL