Dürr Aktiengesellschaft verschiebt Hauptversammlung

Die Dürr AG wird ihre Hauptversammlung aufgrund der Corona-Ausbreitung in Deutschland nicht wie geplant am 8. Mai 2020 durchführen. Damit folgt das Unternehmen einer von der baden-württembergischen Landesregierung erlassenen Verordnung, nach der Versammlungen und sonstige Veranstaltungen zunächst bis zum 15. Juni 2020 untersagt sind.

Die Verschiebung der Hauptversammlung führt dazu, dass die Dividende nicht wie geplant am 13. Mai 2020 ausbezahlt werden kann, da kein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss gefasst werden kann. Der Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 0,80 € je Aktie.

Der Ersatztermin für die als Präsenzveranstaltung durchzuführende Hauptversammlung steht noch nicht fest. Er wird abhängig von der weiteren Corona-Ausbreitung und den entsprechenden behördlichen Maßnahmen festgelegt. Die Dürr AG strebt an, die Hauptversammlung gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bis spätestens 31. August 2020 abzuhalten.