Das Bundesarbeitsministerium hat die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 21 Monate verlängert. Dazu erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
„Die Verlängerung des Kurzarbeitergelds erfüllt eine wichtige Forderung des VDMA, die unseren mittelständischen Betrieben spürbar Entlastung und Planungssicherheit geben wird. Der Minister hat mit der Rechtsverordnung Tausende von Arbeitsplätzen bis auf weiteres gerettet. Vor allem Betriebe in der automobilen Wertschöpfungskette mussten bereits vor Beginn der Corona-Krise Beschäftigte in die Kurzarbeit schicken. Ob die Verlängerung auf 21 Monate ausreicht, wird auch vom Verlauf der Corona-Pandemie abhängen, aber ein wichtiger Schritt ist nun getan.“
Die Rechtsverordnung des Arbeitsministers wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft. Sie sieht vor, dass sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31.Dezember 2020 verlängert.