BASF begrüßt die Neueinstufung der Recyclingfähigkeit von coextrudierten Polyethylen /Polyamid-Folienstrukturen

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Neueinstufung der Recyclingfähigkeit von Polyamiden im Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG vorgenommen: Seit dem 1. September sind coextrudierte Polyethylen (PE)/Polyamid (PA)-Folienstrukturen als mechanisch recycelbar anerkannt.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“, so Dr. Rolf-Egbert Grützner, Senior Manager Technical Support für Ultramid® Extrusions-Polyamide bei BASF. „Es war an der Zeit, die Kategorisierung von Polyamid 6 und auch der verwandten PA6/6.6 Co-Polyamide zu korrigieren und auf eine solide aktualisierte Basis zu stellen“.

Bereits im Juni 2021 hat die unabhängige Prüf- und Zertifizierungseinrichtung cyclos-HTP die Recyclingfähigkeit von PE/PA-Mehrschichtfolien im Auftrag der BASF systematisch untersucht und bestätigt.

Die Nutzung von coextrudierten PE/ PA-Folienstrukturen in Mehrschichtfolien macht die Produktion von sehr dünnen Folien (Downgauging) möglich, wodurch der Einsatz von Kunststoffen und auch die Abfallmengen wesentlich reduziert werden. Mehr zur wertstiftenden Nutzung von Polyamiden zeigt BASF auf der Kunststoffmesse K vom 19. bis 26. Oktober in Düsseldorf.

Die Neueinstufung ist durch die Änderung im Anhang 3 (Fraktion „Folie und LDPE (Low-Density Polyethylen)“) des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG sichtbar.