Aus ELS-Insolvenz müssen Konsequenzen gezogen werden

„Die dualen Systeme haben für die inzwischen eingetretene ELS-Insolvenz eine tragfähige Lösung gefunden, so dass die Entsorgungssicherheit für die Zukunft gewährleistet ist. Das ist eine gute Nachricht und ein starkes Zeichen, dass die dualen Systeme zu ihrer Verantwortung für die privatwirtschaftlich ausgestaltete Verpackungsentsorgung auch tatsächlich stehen“, erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Rehbock weist aber darauf hin, dass vor allem die Entsorgungsunternehmen Leidtragende der eingetretenen Schieflage sind. „Unsere Unternehmen haben die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht und bleiben jetzt auf ihren Kosten sitzen. Damit ist ein Szenario eingetreten, auf das wir immer hingewiesen und entsprechende Vorschläge eingebracht haben. Es ist ein Skandal, dass sich nach wie vor duale Systeme gründen und im Markt agieren können, ohne dass sie verpflichtet wären, eine insolvenzfeste Sicherheit für die erbrachten Dienstleistungen zu hinterlegen.“

Die Regelung des Bundeskartellamtes zur Hauptkostenverantwortung, das der Ausschreibungsführer mindestens 50 % der Erfassungskosten im betreffenden Gebiet trägt und die übrigen dualen Systeme in jedem Gebiet anteilig den vom Ausschreibungsführer ausgewählten Erfasser beauftragen, ist nicht bis zu Ende durchdacht, da sie die Möglichkeit der Insolvenz eines Systems außer Acht lässt.

Es stellt sich zudem die Frage, wie die Hersteller als Produktverantwortliche in die Verantwortung genommen werden können. Es muss jedem Beteiligten klar gewesen sein, dass der herrschende Unterbietungswettbewerb nicht gut gehen kann. Es hat den Anschein, dass zumindest in Kauf genommen wurde, dass hier nicht regelkonform gearbeitet wurde. Deshalb ist zu diskutieren, dass die Produktverantwortlichen in die Haftung genommen werden.

Dies entspricht auch dem Willen des Europäischen Gesetzgebers, der die erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen des EU-Circular-Economy-Paketes festlegt. Die erweiterte Herstellerverantwortung könnte über eine Nachlizenzierungspflicht bei einem anderen (solventen) Systembetreiber für die Kunden eines insolventen Systembetreibers verankert werden.

Quelle: bvse