Die Fachgruppe Bedarfsgegenstände im pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. befasst sich fortlaufend mit Fragenstellungen rund um die Erstellung von Konformitätserklärungen gemäß VO (EU) 10/2011 für Mehrwegbedarfsgegenstände. Jetzt hat sie einen neuen Leitfaden zur Risikobewertung von nicht gelisteten Stoffen (NLS) herausgegeben.
Wer heute aktuelle Konformitätserklärungen seiner Lieferanten liest, wird darin oft vergeblich die Begriffe „NIAS“ oder „Risikobewertung“ finden. Der neue pro-K Leitfaden beschreibt die Anforderungen nach Artikel 19 der VO 10/2011 aus Sicht der Hersteller von Bedarfsgegenständen. Er versteht sich als Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben bezüglich der Bewertung von nicht gelisteten Stoffen (NLS).
„Mit unserem Leitfaden bieten wir den Herstellern von Konsumprodukten eine wichtige Orientierung und Hilfestellungen zur Erstellung ihrer Konformitätserklärungen“, betont Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer des pro-K.
Der Leitfaden kann in der Geschäftsstelle von pro-K angefordert werden.
Passend zum jetzt vorgestellten neuen Leitfaden setzt pro-K auch seine erfolgreiche Seminarreihe „Lebensmittelkonformität von Mehrwegverpackungen“ weiter fort. Das nächste Seminar unter der Leitung von H.-G. Hock findet am 18. September 2018 in der pro-K Geschäftsstelle in Frankfurt statt. Anmeldungen sind über Frau Susanne Krüger möglich: 069/27105-32, susanne.krueger@pro-kunststoff.de
Quelle: pro-K