Mehr Wahlfreiheit für den Konsumenten, weniger Müll in den Straßen: Dies sind einige Ziele der nun im Bundeskabinett verabschiedeten Änderung beim Verpackungsgesetz. Heißt konkret: Restaurants, Bistros oder Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Auch wurde im Gesetz jetzt die Pfandpflicht bei Getränkeflaschen ausgeweitet und der künftige (höhere) Anteil von Recyclingkunststoff in PET-Getränkeflaschen festgeschrieben. Teile der Industrie begrüßen die Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

Der Verband der Kunststofferzeuger PlasticsEurope Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützen die Maßnahmen zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

Kunststofferzeuger befürworten mehr Kreislaufwirtschaft

Ingemar Bühler

PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler

PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler bewertet die Änderungen entsprechend positiv: „Kunststoffverpackungen sind aus gutem Grund häufig das Mittel der Wahl. Um auch den Umgang mit Verpackungsabfällen weiter zu verbessern, müssen wir Kunststoffe in der Wertschöpfungskette halten.” Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass auch das Recycling von Kunststoffverpackungsabfällen signifikant verbessert werden konnte. Bühler ergänzt: „Wichtig ist, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehensweise zu haben. Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren.“

Mehrweg auf der Überholspur

Voller Mülleimer im Stadtpark

Als wichtigen Schritt zur Vermeidung von Abfällen will die Bundesregierung Mehrweglösungen im To-Go-Bereich. Anbieter von Speisen und Getränken sind jetzt ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Hierzu Bühler: „Für viele Anwendungen gibt es bereits funktionierende Mehrweglösungen, auch aus Kunststoffen. In diesen Fällen ist es zu unterstützen, dass den Verbrauchern Mehrwegoptionen zur Verfügung stehen.“ Weiterhin beinhaltet der Entwurf eine Ausweitung der Pfandpflicht auch auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen (wie zum Beispiel Fruchtsäfte). „In diesen Bereichen können Pfandsysteme einen wichtigen Beitrag zum Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen leisten – und so eine Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen fördern“, so Bühler.

Mehr Rezyklate: Auch ein Ziel der Kunststoffbranche

Gemäß der EU-Vorgabe sieht auch der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen aus PET ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklaten bestehen (ab 2030: 30 Prozent). Die Kunststoffbranche arbeitet an der stetigen Erhöhung des Einsatzes von Rezyklaten in neuen Produkten. Für die Ziele im Bereich der PET-Flaschen leistet sie zum Beispiel durch ein nachhaltiges Produktdesign wichtige Vorarbeit.

Chemiebranche fördert Recycling-Innovationen

Wolfgang Große Entrup Hauptgeschäfsführer VCI

Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI

Auch die Förderung von Recyclingtechnologien ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Kreislaufführung von Kunststoffen. Kunststofferzeuger und Chemie arbeiten zum Beispiel gemeinsam an der Weiterentwicklung des chemischen Recyclings, um – ergänzend zu mechanischen Verfahren – die Kreislaufwirtschaft voranzubringen.

Deshalb fordert Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI: „Die Branche setzt zur Schonung von Ressourcen und für den Klimaschutz auf Innovation und technologieoffenes Recycling. Dies erfordert Unterstützung durch Förderung und Anerkennung. In Zeiten der Corona-Pandemie fallen Unternehmen Investitionen in diesen Bereichen doppelt schwer.“

Kunststoffverarbeiter begrüßen die Novelle, sorgen sich aber um Rezyklatverfügbarkeit

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. begrüßt, dass der Entwurf grundsätzlich auf eine 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben abzielt. Nur durch europaweit einheitliche Regelungen für Verpackungen kann der freie Austausch von – zumeist verpackten – Waren im EU-Binnenmarkt gesichert werden. Positiv bewertet die IK auch die Stärkung von Mehrwegoptionen, so lange diese auf ökologischen Fakten und Vorteilen beruht. Mehrwegkunststoff ersetzt oftmals Einweglösungen und kann zu einem nachhaltigen Außer-Haus-Konsum beitragen. Sorge bereitet dem Verband dagegen die Verfügbarkeit von ausreichend recyceltem PET.

Mehr zum neuen Verpackungsgesetz gibt es auf der Webseite des  Bundesumweltministeriums.