Die EU-Verpackungsverordnung verliert die Kreislaufwirtschaft aus dem Blick

Heute, am 05. Februar 2024 verhandeln die EUKommission, das EU-Parlament und die Repräsentanten der Mitgliedsstaaten im Rahmen des Trilogs nun die Details der neuen Verpackungsverordnung, die bereits 2024 in Kraft treten soll. Ob es jedoch noch vor der Europawahl, am 09.  uni 2024, zu einer Einigung kommt, ist noch offen.
Ingemar Bühler, Hauptgeschäftsführer von Plastics Europe Deutschland, dem Verband der Kunststoffhersteller, hat geringe Erwartungen an den Ausgang der Verhandlungen. „Zuletzt hat man sich in den Institutionen noch darüber gestritten, ob Einweg-Zuckertütchen verboten werden
sollten oder nicht. Die Kreislaufwirtschaft und die wirklich wichtigen Themen, wurden dabei weitestgehend aus dem Blick verloren, je weiter die Debatte vorangeschritten ist.“
Bühler ergänzt: „Die EU hat mit der EU-Verpackungsverordnung ein Instrument in der Hand, das tatsächlich dazu beitragen kann, den Anteil von nicht-fossilen Materialien in Verpackungen deutlich zu steigern. Dafür braucht es jetzt ambitionierte Rezyklat-Einsatzquoten und eine separate Zielvorgabe für den Einsatz von biobasierten Kunststoffen. Willkürliche Reduktionsziele, die nur auf Plastik abzielen, sind hingegen nicht zielführend. Das führt lediglich dazu, dass Kunststoffe in Verpackungen durch andere Materialien ersetzt werden, ohne, dass daraus ein nachweisbarer Nutzen für die Umwelt entsteht oder dadurch weniger Müll produziert wird. Ich hoffe daher sehr, dass die Verhandlungsführer in ihren vielen Nacht-Sitzungen das große Ganze im Blick behalten.“