Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln: Startpunkt für chemisches Recycling und Ökomodulierung, doch Industrie braucht stärkere Investitionssignale

Der Deutsche Bundestag hat seine Änderungen am Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Der neue Rechtsrahmen setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft – erfordert jedoch an entscheidenden Stellen weiteren Handlungsbedarf.

Ökomodulierung gewinnt an Dynamik

Der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland bewertet insbesondere die Einführung einer Verordnungsermächtigung zur Ökomodulierung im neuen § 26a positiv. Damit schafft der Gesetzgeber die Voraussetzung für eine wirksame Ökomodulierung, die Verpackungen mit Rezyklatanteil und guter Recyclingfähigkeit mit geringeren Lizenzentgelten belohnt. Entscheidend ist nun eine zügige und praxistaugliche Ausgestaltung.

„Mit den neuen Verordnungsermächtigungen kommt endlich Bewegung in die Ökomodulierung. Damit können wirksame finanzielle Anreize für recyclinggerechtes Design und den Einsatz von Rezyklaten geschaffen werden“, so Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland.

Chemisches Recycling: erste Anerkennung, aber keine verbindlichen Investitionssignale

Mit der neuen Regelung erkennt der Gesetzgeber erstmals chemisches Recycling für das Recycling schlecht recycelbarer Abfälle an. Ab 2028 dürfen 5 % der Recyclingquote durch chemische Verfahren erfüllt werden. Das ist ein wichtiges Signal für mehr Technologieoffenheit bei gleichzeitigem Schutz für bestehende Verfahren.

Allerdings sieht der Rechtstext keine verbindliche Steigerung der technologieoffenen Quote in § 42 vor. Hier wäre ein klareres Investitionssignal dringend erforderlich gewesen. Die festgeschriebenen 5 % werden bereits durch im Bau befindliche Anlagen erfüllt.

Eine Perspektive enthält die Gesetzesbegründung: Diese stellt eine Steigerung in Aussicht, sobald entsprechende Recyclingkapazitäten nachweislich genutzt werden.

„Der Gesetzgeber formuliert lediglich eine Perspektive, aus der zügig Verbindlichkeit werden muss. Für uns kommt es jetzt darauf an, die tatsächliche Nutzung entsprechender Recyclingverfahren transparent nachzuweisen. Auf dieser Grundlage erwarten wir, dass der Gesetzgeber die angekündigte Anpassung der Quoten zeitnah und verlässlich umsetzt“, sagt Bunte.

Plastics Europe Deutschland wird diesen Prozess aktiv begleiten und durch entsprechendes Monitoring und Nachweise untermauern.

Ohne starken Standort keine (Kreislauf)wirtschaft

Die vorliegenden Beschlussempfehlungen setzen wichtige Impulse. Entscheidend ist aus Sicht von Plastics Europe Deutschland, dass das VerpackDG als Teil eines Gesamtpakets für die Kreislaufwirtschaft aufgesetzt wird und weitere politische Weichenstellungen bei Rezyklateinsatzquoten und Massenbilanz gestellt werden.

Grundvoraussetzung für die Kreislaufwirtschaft bleiben insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen für die hiesige Wirtschaft, insbesondere bei Energiekosten, bürokratischer Belastung und Genehmigungsverfahren. „Ohne verbesserte Standortbedingungen werden sowohl Neuware als auch Rezyklate künftig vor allem aus dem Ausland kommen“, mahnt Bunte.