Abbruchgenehmigung für Uerdinger Kasino erteilt

„Kasino“ an der Rheinuferstraße in Krefeld-Uerdingen

Abbruchgenehmigung des Kasinos an der Rheinuferstraße in Krefeld-Uerdingen erteilt / Dokumentationspflicht aufgrund von Denkmalschutz festgelegt

Die Stadt Krefeld hat die Abrissgenehmigung für das sogenannte „Kasino-Gebäude“ an der Rheinuferstraße in Krefeld-Uerdingen erteilt. Der Denkmalschutz hat weiterhin Bestand. Das hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) im Mai entschieden. Jedoch: Aufgrund der klar nachgewiesenen Nicht-Nutzbarkeit kann das Gebäude nun unter Auflagen zurückgebaut werden.

Jan Lüben, Geschäftsführer der Eigentümerin des Gebäudes Covestro First Real Estate GmbH (CFRE), zeigte sich mit dem Urteil in Summe zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung, zu der im Vorfeld Gespräche mit der Stadt Krefeld stattgefunden haben. Aufgrund drastisch sinkender Besucherzahlen und eines sehr hohen Modernisierungs- und Sanierungsbedarfs kann das Gebäude seit Jahren nicht genutzt werden. Auch künftig ist weder die alte Funktion als Kantine noch eine neuen Nutzung denkbar – selbst wenn größere Investitionen getätigt würden.“

Covestro startet nun die Vorbereitungen für den Rückbau. „Nach erfolgter Abstimmung zur denkmalrechtlichen Dokumentation werden wir mit den Abbrissarbeiten beginnen können. Selbstverständlich planen wir die Abbruchmaßnahmen außerdem unter jedweder Berücksichtigung von Arten- und Naturschutz. Das Grundstück im Hafengebiet hat für uns große Bedeutung“, so Lüben in Hinblick auf eine zukünftige Nutzung des Geländes weiter. „Für alle Planungen gilt, dass wir Gebäude- und Grundstückspotenziale verantwortungsvoll nutzen werden.“

Seit 1.9.2015 ist die Covestro First Real Estate wirtschaftliche Eigentümerin des Gebäudes und mit der Eintragung ins Grundbuch am 25.09.2017 auch rechtlich Eigentümerin des Kasino-Grundstücks. Daher ist das Klageverfahren vom 26.04.2018 von der BRE auf die CFRE umgestellt worden.

Quelle: Covestro