VCI zum Votum des EU-Rechtsausschusses

Missbrauch von Sammelklagen zu befürchten

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stellt falsche Weichen bei der geplanten EU-weiten Sammelklage. Das kritisiert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) mit Blick auf das Abstimmungsergebnis über Kollektivklagen. „Die Entschädigung von Verbrauchern, wenn Unternehmen ihre Rechte verletzen, und effiziente Rechtsdurchsetzung sind wesentliche Teile einer funktionierenden Rechtsordnung. Der EU-Rechtsausschuss hat es heute aber leider versäumt, den eventuellen Missbrauch von Sammelklagen stärker einzudämmen“, äußert sich Berthold Welling, Geschäftsführer Recht und Steuern, Nachhaltigkeit im VCI, enttäuscht.

Die EU-Richtlinie müsse sich auf grenzüberschreitende Fälle beschränken, bei denen Verbraucher aus mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind und diese ein individuelles Mandat zur Klageerhebung erteilt haben. Außerdem müssten die Voraussetzungen für die Klagebefugnis von Klägerorganisationen strenger gefasst sein, um den Missbrauch durch eine Klageindustrie zu verhindern. „Die uneingeschränkte Möglichkeit zur Finanzierung von Sammelklagen durch gewinnorientierte Dritte, die Sammelklagen als reines Investment sehen, ist nicht hinnehmbar“, mahnt Welling.

Positiv sei zu bewerten, dass sich der EU-Rechtsausschuss für ein Verbot von Strafschadensersatz ausspricht und die Geltung des sogenannten loser-pays-Grundsatzes fordert, wonach der Unterlegene die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Welling sieht jetzt vor allem die deutsche Politik in der Pflicht: „In den anstehenden Verhandlungen des EU-Rats muss die Bundesregierung Flagge zeigen und sich für ein ausgewogenes EU-Instrument zur kollektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten einsetzen. Ein geeignetes Vorbild kann die deutsche Musterfeststellungsklage sein“, empfiehlt der VCI-Rechtsexperte.

Quelle: VCI