Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung der EU, veröffentlicht im EUAmtsblatt,
führt neue Mindestschulungsanforderungen für Arbeitnehmer ein, die mit Diisocyanaten und
diisocyanathaltigen Gemischen umgehen.
Die EU-Kommission hat im August final die Restriktion von Diisocyanaten im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Demnach sind zukünftig qualifizierte Schulungen im Umgang mit Diisocyanaten entlang der gesamten
Wertschöpfungskette in der PU-Industrie obligatorisch. Die Beschränkung regelt das Inverkehrbringen von
und den Umgang mit Diisocyanaten als eigenständige Stoffe, als Bestandteil von Stoffen oder in Gemischen.
Reglementiert wird die Verwendung von Diisocyanaten für industrielle und gewerbliche Zwecke in
Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent. Die Restriktion sieht eine Übergangszeit bis zum 24.
August 2023 vor. Danach werden die Schulungen europaweit verpflichtend.
Inhalt der Regelung
Konkret regelt die Beschränkung folgendes:
• die Mindestanforderungen an die Schulung von industriellen und gewerblichen Nutzern von Diisocyanaten
(strengere, nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten bleiben unberührt),
• die Bereitstellung des Schulungsmaterials in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten durch die jeweiligen
Diisocyanat-Lieferanten,
• die Verpflichtung zur Aufnahme von Informationen über Schulungsanforderungen bereits auf der
Verpackung durch Lieferanten von Diisocyanaten,
• die Verpflichtung der Arbeitgeber oder Selbständigen zur Dokumentation des erfolgreichen Abschlusses
der Schulung,
• die Aktualisierung der erforderlichen Schulung alle fünf Jahre,
• die Verpflichtung der Mitgliedstaaten über Fortschritte und Auswirkungen der Beschränkung zu berichten.
Anwendung und Beschränkung von Diisocyanaten in der Praxis
Typische Fälle des Umgangs mit Diisocyanaten sind die Bearbeitung, das Sprühen, verschiedene Arten des
Auftragens, die Nachbehandlung, bei der Reinigung und bei der Handhabung von Abfällen. Im Rahmen der
Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Umgang mit Chemikalien wie Diisocyanaten kann
aufgrund der europäischen REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe) die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines potenziell gefährlichen
Stoffes zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beschränkt oder verboten werden. Für
Diisocyanate bedeutet diese Beschränkung, dass alle Beschäftigte, die direkt mit den Stoffen in Kontakt
kommen, sowohl informiert als auch geschult werden müssen, um die Risiken beim Umgang mit den Stoffen
zu beherrschen. Andernfalls ist der Umgang nicht erlaubt.
Zusammenarbeit in der Branche für optimalen Arbeitnehmerschutz
Die gesamte Industrie der Diisocyanate – vom Hersteller über Formulierer/Systemhäuser und
Maschinenhersteller bis hin zum Verarbeiter – waren über ihre Interessenvertretungen von Anfang an in das
Verfahren eingebunden. Nationale und europäische Verbände haben in enger Zusammenarbeit relevante
Daten und Informationen für die Behörden zusammengestellt und verfügbar gemacht. Jetzt steht die
Entwicklung eines umfassenden Pakets von Schulungsmaterialien für die industrielle und gewerbliche
Wertschöpfungskette an. Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane (FSK e.V.) bringt sich mit
dem Spezialisten-Wissen seiner Verarbeiter in diesem Prozess engagiert auf europäischer Ebene ein. Klaus
Junginger, Geschäftsführer des FSK, sieht aus seiner langjährigen Erfahrung die Entwicklung eine Online-
Plattform als die richtige und passende Lösung. Nicht zuletzt, um auch europaweit ein einheitlich hohes
Niveau für die Schulungen sicher zu stellen: „Wir freuen uns, die erfolgreiche Umsetzung der Beschränkung
mitzugestalten und haben bereits vor einigen Jahren mit der Entwicklung von Schulungsmaterial begonnen.
Wir verstehen, qualifiziertes Personal als Schlüssel jedes erfolgreichen Unternehmens. Die ständige
Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ist daher im Interesse unserer Mitglieder. Den
Beschränkungsvorschlag unterstützen wir daher nach Kräften und treiben die Umsetzung mit unserem
Wissen und unserer Expertise voran.“
Hintergrund
Das EU-REACH-Beschränkungsverfahren für Diisocyanate wurde von der deutschen Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingeleitet, die 2016 einen Beschränkungsvorschlag bei der
Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichte. Im Rahmen des europäischen
Beschränkungsverfahren für Stoffe ermittelte die ECHA, dass verpflichtende Schulungen die am besten
geeignete, sicherste und wirksamste EU-weite Risikomanagementmaßnahme zur Verringerung
berufsbedingter Asthmaerkrankungen bei Beschäftigten ist, die mit Diisocyanaten in Kontakt kommen sind.
Den entsprechenden Beschränkungsvorschlag reichte die ECHA an die Kommission.
Der FSK e.V. und seine Polyurethanverarbeitenden Mitglieder
Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ist ein Verband der
kunststoffverarbeitenden Industrie. Er vertritt national und auf europäischer Ebene die Interessen der
kunststoffverarbeitenden Unternehmen. Unter seinen Mitgliedern sind auch Hersteller und Verarbeiter aus
dem Werkstoffbereich Polyurethan. Zusammen mit Polyolen sind Diisocyanate die wesentlichen Bausteine
von Polyurethanen. Es kann wahlweise hart oder flexibel sein und bietet daher eine Vielzahl von
Endnutzeranwendungen wie Isolierungen (von Gebäuden, Kühl- und Gefrierschränken), Klebstoffe,
Beschichtungen, Autoteile, Sportbekleidung, Betten und Möbel.
Weitere Informationen zum Fachverband für Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK), seinen
Mitgliedern, den Werkstoffen und Produkten finden Sie unter: www.fsk-vsv.de