In Kraft oder geplant: Welche Regularien gelten für nachhaltige Kunststoffverpackungen?

Recycling, Rezyklateinsatz, Reduktion von CO2: Es dreht sich was in Sachen Kunststoffverpackungen, denn Industrie und Politik stellen die Weichen für eine noch effektivere Kreislaufwirtschaft. Begleitet wird dieser Wandel von Regularien, die branchenweit einen einheitlichen Rahmen setzen und so nachhaltiges Handeln fördern sollen. Hier den Durchblick zu behalten, kann als Verbraucher:in herausfordernd sein. Was gilt für wen, mit welchem Ziel und Effekt? Unser Beitrag möchte hier Hilfestellung geben. Er klärt die wichtigsten Regelungen und verdeutlicht, wieso die Entscheidung für Kunststoffverpackungen bewusst besser sein kann.

Bereits in Kraft: Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit

Um Abfälle zu vermeiden, die Umwelt zu schonen und Rohstoffe zu sparen, schreibt das deutsche Verpackungsgesetz umfassende Maßnahmen fest. Dazu gehören:

Pfandpflicht

PET Recycling 2023PET-Flaschen von Frucht- und Gemüsesäften, alkoholischen Getränken, Nektarflaschen und einige Getränkedosen waren im Gegensatz zu Mineralwasser, Erfrischungsgetränken oder Bier viele Jahre pfandfrei. Doch damit ist schon seit Januar 2022 Schluss: Seitdem sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen pfandpflichtig. Ab 2024 kommen Kunststoffflaschen für Milchgetränke hinzu. Das Pfandsystem sorgt für ein effizientes Recycling.

Mehrwegsysteme

Seit 2023 müssen Lieferdienste, Restaurants und Caterer als Alternative zu Einwegbehältern auch Mehrwegbehältnisse (wie zum Beispiel Vytal, Recup, Pizzcycle) zum Mitnehmen und Bestellen anbieten. Ausgenommen sind Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis 80 qm und maximal fünf Mitarbeitenden.

Rezyklatanteil für PET-Einweg-Getränkeflaschen

Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent reycelten Kunststoff (Rezyklat) enthalten. Ab 2030 wird für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff eine Quote von mindestens 30 Prozent gelten. In Deutschland werden diese Vorgaben bereits mehr als erreicht. Hier sind im Schnitt über 40% Recyclingmaterial in den Getränkeflaschen enthalten.

Recyclingquoten für alle Verpackungsmaterialien

Für Verpackungen müssen ungterschiedlich Recyclingquoten erreicht werden. Für Kunststoff liegt die Zielmarke für 2022 bei 63%. Laut der Zentralen Stelle Verpackungsregister wurde für Kunssttoffverpackungen im Gelben Sack 2021 bereits eine werkstoffliche Recyclingquote von 65,5 % erreicht. Die erreichte Quote lag damit deutlich über der gesetzlichen Vorgabe von 58,5 % für das betreffende Jahr und sogar über der gestiegenen Recyclingvorgabe von 63 %. Seit Einführung des Verpackungsgesetzes im Jahr 2019 ist die Recyclingquote um 55 % gestiegen. Bis 2018 stagnierte sie noch auf einem Niveau von circa 42 %.

Verbote

Seit dem 3. Juli 2021 sind die Herstellung von und der Handel mit bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff innerhalb der Europäischen Union (EU) verboten. Dazu gehören beispielsweise Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme oder Einweg-Lebensmittelbehälter aus EPS. Seit 2022 dürfen Händler in Deutschland auch keine leichten Plastiktüten mehr ausgeben – aber nicht alle Tragetaschen aus Kunststoff sind deswegen verboten. Warum es keine gute Idee ist, Plastiktüten beispiesweise durch Papier zu ersetzen, erklärt der Naturschutzbund NABU sehr gut auf seiner Website.

Export von Kunststoffabfällen

Seit 2021 gilt ein EU-weites Exportverbot für Kunststoffabfälle, die nicht sortenrein oder verschmutzt und deshalb schwer recycelbar sind. Schon seit 2019 kontrollieren verschärfte Regelungen die ordnungsgemäße Verwertung von Kunststoffverpackungen.

Noch im Entwurf: Leitplanken für nachhaltige Kunststoffverpackungen

Die EU möchte bis 2050 die Transformation zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft erreichen – die Bundesrepublik plant dies sogar schon für 2045. Ende 2022 veröffentlichte die EU dazu ihren Entwurf für eine neue europäische Verpackungsverordnung. Sie soll die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EC ersetzen. Der Gesetzesentwurf ist Teil des „Green Deals“ und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. In 65 Artikeln schlägt die EU-Kommission Vorgaben für nachhaltige Verpackungen vor. Hinzu kommen Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung und die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Verpackungsabfällen:

Reduktion

Bis 2040 möchte die EU Verpackungsabfälle schrittweise um 15 Prozent reduzieren. Verpackungen sollen etwa durch Eco Design (ökologische Gestaltung) auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden, mit dem sie ihre Funktion trotzdem noch erfüllen.

Design-for-Recycling

Ab 2030 sollen alle Verpackungen auf dem Markt zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sein, ab 2035 zu mindestens 75 Prozent. Die Kriterien für Design-for-Recycling sollen dementsprechend EU-weit angepasst und vereinheitlicht werden.

Rezyklateinsatzquoten

Status Kreislaufwirtschaft Kunststoffverpackung Recycling Rezyklar PfandAb 2030 müssen laut Entwurf alle Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklaten aufweisen, also aus Verpackungsabfällen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie bestehen. Für Lebensmittelverpackungen liegt der Anteil bei 10 Prozent, für Einweg-Getränkeflaschen bei 30 Prozent und für alle weiteren Kunststoffverpackungen bei 35 Prozent. Bis 2040 soll er auf 50 bis 65 Prozent steigen. Forschende untersuchen bereits, durch welche Abfallströme und Technologien diese große Rezyklat-Nachfrage gedeckt werden kann.

 

Kompostierbare Verpackungen

Zwei Jahre nachdem die neue europäische Verpackungsverordnung in Kraft getreten ist, müssen bestimmte Produkte industriell kompostierbar sein, etwa Teebeutel, Kaffee-Kapseln oder Aufkleber auf Obst und Gemüse.

Wiederverwendung

In bestimmten Bereichen soll es Wiederverwendungs- bzw. Nachfüllquoten geben, etwa für die Take-away-Gastronomie, den Getränkesektor, industrielle Verkaufsverpackungen sowie Transport- und Umverpackungen.

Kennzeichnung

Eine einheitliche Kennzeichnung der Verpackung und des zugehörigen Abfallbehältnisses soll die Mülltrennung erleichtern. So soll ein QR-Code auf wiederverwendbaren Verpackungen beispielsweise Informationen zu Rücknahmestellen bereitstellen.

Verbote

Einweg-Kunststoff-Umverpackungen, die z.B. Dosen bündeln, sollen verboten werden. Einweg-Verpackungen für Obst und Gemüse sollen erlaubt sein, wenn sie zum ihrem Schutz notwendig sind. Außerdem sollen Einweg-Verpackungen, die innerhalb von Restaurants genutzt, sowie einige Kleinst-Verpackungen in Hotels und Gaststätten verboten werden

Pfandsysteme

Für Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff sollen ab 2029 in allen EU-Mitgliedsstaaten Pfandsysteme bestehen. Deutschland ist hier mit seinem erfolgreichen Pfandsystem bereits einen Schritt voraus.

Noch im Entwurf: Aufräumen im öffentlichen Raum

Nach der Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie sollen Hersteller bzw. Inverkehrbringer von bestimmten To-Go-Verpackungen für Speisen und Getränke die Kosten der Kommunen für die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Anders als in anderen Ländern soll dies in Deutschland mit Hilfe einer staatlichen Sonderabgabe geschehen. Über die betroffenen Produkte, die Abgabenhöhe und die betroffenen Unternehmen wird noch diskutiert.

Bereits in Kraft: Verbundene Verschlüsse und mehr Transparenz

Auch die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) soll im Rahmen der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) dazu beitragen, das Littering zu begrenzen, den Pressebild Kennzeichnung EinwegbecherVerbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren und die Ressource Kunststoff sorgfältiger zu nutzen. Ab dem 3. Juli 2024 sind nur noch Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff zulässig, deren (Kunststoff)verschlüsse und -deckel während der gesamten Nutzung fest mit den Behältern verbunden sind. Einweg-Getränkebecher, die aus Kunststoff bestehen, müssen eine Kennzeichnung enthalten, die vor den Folgen einer Vermüllung warnt. Das gilt übrigens nicht nur für Kunststoff, sondern für alle unsere achtlos weggeworfenen Abfälle.

Gemeinsam für eine effizientere Kreislaufwirtschaft

Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) ist der Verband der Hersteller von Kunststoffverapckungen in Deutschland. Sie begleitet Regulierungprozesse konstruktiv-kritisch, immer mit dem Ziel vor Augen, dass daraus ein gestärkter Binnenmarkt mit einer funktionierenden Kreislauf-Marktwirtschaft für Verpackungen hervorgeht. Dabei setzt sich der Verband für eine faire ökologische Bewertung des Materials und im Sinne des Klimaschutzes gegen die Diskriminierung von Plastik ein.