Die Europäische Kommission hat „zum Schutz von Menschen
und Umwelt“ verschiedene Regelungsoptionen für den Umgang mit Kunststoffgranulat
vorgeschlagen. Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat
(COM(2023) 645 final) wird aktuell in den Mitgliedsstaaten diskutiert.
Die Präsidentin des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV),
Dr. Helen Fürst, äußerte sich zum EU-Verordnungsentwurf zur Verringerung der Umweltverschmutzung
durch Mikroplastik wie folgt: „Kein Unternehmen unseres Industriezweigs
hat ein Interesse am Verlust von Kunststoffgranulat. Viele Unternehmen
der Kunststoff verarbeitenden Industrie haben in den vergangenen Jahren freiwillig
im Rahmen der Verbände Maßnahmen ergriffen, um die unbeabsichtigte Freisetzung
von Kunststoffgranulaten zu vermindern oder gänzlich zu unterbinden.
Diese Maßnahmen zeigen erkennbar Wirkung. Wir zweifeln die Belastbarkeit der
dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zugrundeliegenden Daten
an. Die Kunststoff verarbeitende Industrie ist von kleinen und mittelständischen
Unternehmen geprägt, die die bestehende Bürokratiebelastung bereits jetzt nicht
mehr schultern können. Für zusätzliche belastende Instrumente besteht in der aktuellen
Wirtschaftskrise definitiv kein Spielraum.“
Die GKV-Präsidentin ermutigte die Europäische Kommission, sich auf die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union und relevante
Umweltprobleme zu konzentrieren. „In Deutschland sind die Eintragungen von Mikroplastik
in die aquatische und terrestrische Umwelt deutlich niedriger als in dem
Verordnungsentwurf genannt. Die größte Eintragung findet bei der Logistik statt.
Von Granulatverlusten der Kunststoff verarbeitenden Industrie geht aktuell keine
erkennbare Umweltgefährdung aus. Für zusätzliches Mikromanagement und Bürokratie
um ihrer selbst willen besteht in Zeiten der Rezession kein Spielraum“, so die
GKV-Präsidentin.